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Explosionsschutz Erfahrungsaustausch Explosionsschutz Der Verordnungsgeber hat festgelegt, dass befähigte Personen nach Pkt. 3.3., Anhang 2, BetrSichV zur Aufrechterhaltung ihrer Bestellung regelmäßig an einem fachbezogenen Erfahrungsaustausch teilnehmen müssen. In aller Regel wird die jährliche Teilnahme am Erfahrungsaustausch für ausreichend erachtet. Der Erfahrungsaustausch wendet sich an befähigte Personen, die im Zu- sammenhang mit ihrer Bestellung zum regelmäßigen Erfahrungsaustausch verpflichtet sind. Ort Bremen Seminardauer 1 Tag Start: 09.00 Uhr Ende: 16.30 Uhr Seminarpreis 375,-- Euro Termine 26.01.2017 07.12.2017 Nr. Ex 26 Inhalte: • Änderungen im Explosionsschutz durch die neue Betriebssicher- heitsverordnung • Auffrischung der rechtlichen und technischen Grundlagen • Rechtliche Veränderungen und Ergänzungen, Handlungshilfen • Erörterung und Diskussionsmög- lichkeit eigener Problemstellun- gen • Beurteilung der Aufrechterhal- tung von Explosionsschutzmaß- nahmen • Darstellung und Auswertung verschiedener Schadensfälle • Lösung einer Aufgabe in Grup- penarbeit • Vortrag und Diskussion zum Ergebnis der Gruppenarbeit • Abschlussdiskussion 15